In Baselland bezahlen 7,7% der Haushalte über 90% der gesamten Vermögenssteuereinnahmen. Mit diesen Steuern bezahlen wir u.a. Schulen, Spitäler und Verkehrsinfrastruktur. Wenn Vermögende wegen der hohen Steuersätze in einen anderen Kanton umziehen, so fehlt uns dieses Geld im Kanton Baselland. Die Folge davon ist, dass der Mittelstand die Steuerausfälle kompensieren muss. Daran kann niemand ein Interesse haben. Hier geht es nicht, wie von linksgrüner Seite behauptet, um Steuergeschenke für die Reichsten, sondern um den Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Baselland. Wir sollten zu unseren besten Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Sorge tragen und sie nicht mit unattraktiv hohen Steuersätzen in andere Kantone vertreiben. Darum sage ich JA zur Vermögenssteuerreform.
Andreja Weber (FDP)
Publiziert im BiBo vom 17.11.2022
Die Reform der Verrechnungssteuer bietet die Gelegenheit, das Schweizer Steuerrecht von einem Sonderfall zu befreien, der in anderen Ländern so nicht besteht. Ausländische Investoren kaufen keine Schweizer Obligationen mit Verrechnungssteuer, weil deren Rückforderung aufwändig und in einigen Fällen gar nicht vollständig möglich ist. Mehr als die Hälfte der Schweizer Obligationen werden deshalb in ausländischen Finanzzentren wie Luxemburg emittiert. Das heisst Geschäfte, Arbeitsplätze und damit Steuereinnahmen werden ins Ausland verschenkt. Mit der Reform holen wir diese mittelfristig in die Schweiz zurück. Das allein ist Grund genug, die Reform anzunehmen.
Laut Angaben des Bundes würde der Wegfall der Verrechnungssteuer auf Schweizer Obligationen die Finanzierungskosten um 0.05 Prozentpunkte senken. Dies bedeutet in Summe jährlich rund 65 Millionen weniger Zinsaufwand für Bund, Kantone und Gemeinden. Folglich profitiert auch die öffentliche Hand direkt von der Reform.
Deshalb stimme ich JA zur Reform der Verrechnungssteuer.
Andreja Weber (FDP)
Publiziert im BiBo vom 15.09.2022
Der Gemeinderat informierte im letzten BiBo, dass Tempo 30 auf der Oberwiler Hauptstrasse eingeführt werden soll. Die berechtigte Frage lautet: Wann wurde das von wem beschlossen? Der Gemeinderat führt aus, dass die Einführung eine Folge des Beschlusses des kommunalen Richtplans sei. Dieser wurde vor 10 (!) Jahren von der Gemeindeversammlung angenommen. Darin heisst es wortwörtlich: "Prüfung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse". Prüfung heisst aber nicht automatisch Einführung. Bei einem Geschäft dieser Tragweite darf man erwarten, dass der Gemeinderat dieses mit einer separaten Vorlage der Gemeindeversammlung vorlegt. Nur so ist auch eine politische Diskussion über Tempo 30 auf der Hauptstrasse möglich. Dies nur auf der Basis eines notabene nicht einmal publizierten Gutachtens umzusetzen, erweckt den Eindruck einer Einführung durch die Hintertüre. Ich fordere daher den Gemeinderat auf, das Geschäft an einer der nächsten Gemeindeversammlungen vorzulegen, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber abstimmen können.
Andreja Weber
Publiziert im BiBo vom 03.03.2022